Die Verhinderungspflege


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Für pflegende Angehörige, die vorübergehend wegen kurzfristiger Notsituationen, Krankheit, einem Erholungsurlaub oder stundenweisen aus anderen Gründen verhindert sind, bietet die Pflegeversicherung zusätzliche Leistungen. Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens einem halben Jahr pflegen und einen formlosen Antrag stellen. Es werden bis zu 1612 Euro pro Jahr finanziert.

Sprechen Sie uns an , wir haben immer eine Möglichkeit Ihnen auch stundenweise Betreuung oder Hilfen zukommen zu lassen.